Allgemeine Geschäftsbedingungen

SONJA VON OPEL SPORTS GMBH

Diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Sonja von Opel Sports GmbH. Sie gelten ergänzend zu den § 651 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches und sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) erstellt. Lesen Sie bitte die nachstehenden Bedingungen mit Sorgfalt durch! Diese Reisebedingungen werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

 

 

 

1. Anmeldung und Bestätigung

 

Die Anmeldung kann von Ihnen nur per E-Mail vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie der Sonja von Opel Sports GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Sonja von Opel Sports GmbH zustande. Sie erhalten von der Sonja von Opel Sports GmbH eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt von Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die Sonja von Opel Sports GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären (auch durch Ihre Anzahlung). Andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und der Sonja von Opel Sports GmbH vor.

 

 

 

2. Reiseprogramm und Reisepreis

 

Die auf der Internetseite www.sonjavonopel.com ausgewiesenen Inhalte und Preise sind maßgeblich und bindend. Die im Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind jeweils im Textteil angegeben. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Nach Vertragsabschluss mit Ihnen (s. Ziffer 1) etwa notwendig werdende Änderungen muss die Sonja von Opel Sports GmbH sich vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Falls Preisänderungen 5% übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

Die Preise verstehen sich in der Regel pro Person. Die Kosten für Nebenleistungen, z.B. zur Besorgung von Visa sowie für Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet.

 

 

 

3. Hotel

 

Die Sonja von Opel Sports GmbH überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine Klassifizierungen. Wenn trotzdem Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Für Unterschiede, die sich aus der Beschreibung und den Vorstellungen des Kunden ergeben, kann die Sonja von Opel Sports GmbH nur haften, wenn einer der weiter unten aufgeführten Haftungsgründe vorliegt.

 

 

 

 

4. Bezahlung

 

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte den in der Auftragsbestätigung angegebenen Betrag (20%), mindestens aber € 75,– pro angemeldeter Person. Den Restbetrag zahlen Sie bei Erhalt der Endrechnung bzw. spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind ebenfalls sofort fällig.

 

4.1 Bezahlung von Startkarten und Versicherungsleistungen

 

Bitte beachten Sie, dass die Preise für die Startkarten und Versicherungsleistungen direkt mit der Anzahlung zu leisten sind und nach Reservierung/Buchung nicht storniert oder umgetauscht werden können.

 

 

 

5. Leistungsänderungen

 

Zur Erweiterung und Verbesserung des Angebotes ist es gelegentlich notwendig, Hotels in das Programm aufzunehmen, die bei der Beschreibung im Internet noch nicht in Betrieb genommen waren. Steigende Gästezahlen, insbesondere in allgemein beliebten Feriengebieten, führen zum Bau neuer Hotels bzw. zu Modernisierung. Auch aus diesen Gründen sind Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern es uns möglich ist und solche Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, wird die Sonja von Opel Sports GmbH Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

 

 

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

 

6.1. Rücktritt

 

Treten Sie vom Vertrag zurück bzw. treten Sie die Reise nicht an, so darf die Sonja von Opel Sports GmbH einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für die Aufwendungen fordern. Die Sonja von Opel Sports GmbH kann den Ersatzanspruch gemäß nachfolgender Tabelle pauschalieren (Angaben pro Person):

 

I. Pauschalreisen

 

             bis 91 T. vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

 

             90 - 61 T. vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

 

             60 - 31 T. vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

 

             30 - 5 T. vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

 

             ab 4 T - Abreisetag 90% des Reisepreises

 

Eine Stornierung muss immer schriftlich vorgenommen werden.

 

II. Eintrittskarten/Startgebühren

 

Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen können bei Stornierungen nur dann erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Startgebühren sind in der Regel personenbezogen und nicht erstattungsfähig (vermittelte Fremdleistungen). Die vorgenannten Sätze ergeben sich aus langfristig abgeschlossenen festen Verträgen mit verschiedenen Leistungsträgern.

 

III. Flüge

 

Bei Buchung von tagesaktuellen Flügen können gesonderte Stornokosten der Fluglinie anfallen. Die Sonja von Opel Sports GmbH weist Sie bei der Buchung darauf hin.

 

6.2. Umbuchung

 

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise, bis 75 Tage vor Reisebeginn, für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, der Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Unterkunft, die Verpflegungsart oder die Beförderungsart geändert, so kann die Sonja von Opel Sports GmbH hierfür eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 pro Person erheben. Umbuchungen nach Ablauf dieser Frist kann die Sonja von Opel Sports GmbH Ihnen wie einen Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung berechnen.

 

6.3. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen

 

müssen in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

 

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Sonja von Opel Sports GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche, tarifliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Sonja von Opel Sports GmbH empfiehlt Ihnen auch in Ihrem eigenen Interesse, sich schon vom Leistungserbringer eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen.

 

 

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 

Die Sonja von Opel Sports GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Sonja von Opel Sports GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt

 

b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen zugeleitet und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück. Bereits getätigte Ausgaben für die An- und Abreise können in dem Fall nicht zurückerstattet werden.

 

c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für die Sonja von Opel Sports GmbH nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass die Sonja von Opel Sports GmbH die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal i.H.v. € 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

 

 

 

9. Gewährleistung

 

9.1. Mitwirkungspflichten des Reisenden

 

Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

 

9.2. Abhilfe

 

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie wenden sich dazu bitte zunächst an den Leistungsgeber bzw. dessen örtlichen Vertreter. Die Sonja von Opel Sports GmbH ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Abhilfe kann die Sonja von Opel Sports GmbH auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

 

 

 

10. Haftung des Reiseveranstalters

 

10.1. Die Sonja von Opel Sports GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reisevorbereitung:

 

1. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

 

2. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von Sonja von Opel herausgegebenen Informationen

 

3. eine ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Deshalb ist es z.B. auch möglich, dass aufgrund behördlicher Anordnung Schwimmbäder, Sportstätten etc. nicht mit den in der Ausschreibung angegebenen Temperaturen beheizt werden dürfen.

 

10.2. Erfüllungsgehilfen

 

Die Sonja von Opel Sports GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen: unsere Haftung ist hier gem. Ziffer 11 aber beschränkt.

 

 

 

11. Beschränkung der Haftung

 

11.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung

 

Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (Körperschäden ausgenommen), 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Sonja von Opel Sports GmbH herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit die Sonja von Opel Sports GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

11.2. Haftung bei Urlaubsaktivitäten

 

Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haftet die Sonja von Opel Sports GmbH im Rahmen von Ziffer 11.1. nur, wenn sie ein grob fahrlässiges Verschulden trifft.

 

11.3. Haftung bei Fremdleistungen

 

Die Sonja von Opel Sports GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von ihr lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

11.4. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen

 

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Sonja von Opel Sports GmbH ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. Soweit die Sonja von Opel Sports GmbH vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Vereinbarung und anderen. Das Warschauer Abkommen beschränkt i.d.R. die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen und Beschränkungen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen.

 

 

 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ihre evtl. Ansprüche müssen Sie gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei der Sonja von Opel Sports GmbH anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

 

 

13. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

 

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern der Sonja von Opel Sports GmbH dies noch möglich ist, wird sie Sie von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt Ihrer Reise informieren.

 

 

 

14. Versicherungen

 

Die Sonja von Opel Sports GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei Buchung der Reise. Die Prämien sind in Abhängigkeit vom Reisepreis gestaffelt. Einen Link zu den jeweiligen Tarifen und Prämien finden Sie auf der Homepage www.sonjavonopel.com. Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.

 

 

 

15. Sonstiges

 

15.1. Alle personenbezogenen Daten, die Sie der Sonja von Opel Sports GmbH zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

15.2. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grund kann die Sonja von Opel Sports GmbH mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt wurden.

 

15.3. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass jeder Reiseteilnehmer am Flughafen (Gepäckbänder, Transport) und bei den Transfers (Busse, Taxis etc.) sein Gepäck selbst in Empfang nehmen und in Augenschein haben muss.

 

15.4. Wie bei allen Sportveranstaltungen üblich, haftet die Sonja von Opel Sports GmbH nicht für Unfälle und Schäden jeglicher Art, auch nicht bei den Transfers zu diesen Veranstaltungen.

 

 

 

16. Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und der Sonja von Opel Sports GmbH gilt als Gerichtsstand München. Ihre Möglichkeit, Klage gegen die Sonja von Opel Sports GmbH als Reiseveranstalter auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.

 

 

 

17. Veranstalter

 

Sonja von Opel Sports GmbH

 

Münchener Str. 18

 

82049 Pullach

 

HRB 226958

 

Tel: 089 / 69388030

 

Mobil: 0172 / 8102124

 

E-Mail: sonja@vonopel.com

 

www.sonjavonopel.com

 

 

 

18. Ergänzung zu den Allgemeinen Reisebedingungen

 

Gemäß § 651k BGB sichert die Sonja von Opel Sports GmbH alle Reisepreisanzahlungen, die mehr als 10% des Gesamtreisepreises betragen, mit einem Sicherungsschein bzw. einer Bürgschaft ab. Versicherungsleistungen (Reiserücktrittskosten-Versicherung, u.a.) sowie von der Sonja von Opel Sports GmbH vorverauslagte Startgebühren bleiben hiervon ausgenommen und müssen zu 100% im Voraus gezahlt werden.

 

 

 

Stand: Juli 2020

 

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